
FAQ - Häufig gestellte Fragen
- USA Einreise: Registrierung erforderlich ab 12.01.2009
12.01.2009 USA Einreise: Registrierung erforderlich ab 12.01.2009
USA – Reisende, die keine gültige Einreiseberechtigung haben, müssen sich seit dem
12. Januar 2009 zur Einreise in die Vereinigten Staaten allerspätestens 72 Stunden vor ihrer Ankunft über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) registrieren.Diese Registrierung verliert ihre Gültigkeit erst nach zwei Jahren. Seit September 2010 kostet die elektronische Reiseberechtigung dem Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 14 USD, welche bequem bei Beantragung via Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express und Discover) beglichen werden kann. Hier entfällt die bei Kreditkartenzahlungen übliche Namensbindung, sodass die Registrierung auch von dritten Personen durchgeführt werden kann.
Ändern sich zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug die persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA, sind Sie verpflichtet, Ihre Daten vor Ihrer Einreise zu aktualisieren. Dieser Vorgang ist kostenlos, sofern keine neue Einreiseberechtigung beantragt werden muss (z.B. bei Namensänderung, neuer Reisepass o.ä.).
Hier geht es direkt zum Reiseantrag
Für Flüge in die USA sind momentan noch gesonderte Vorschriften gültig.
Die Handgepäckgröße ist auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.Diese Regelung entspricht der allgemein geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich. Detaillierte Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgende Links auf der Website der EU-Kommission:
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do
Es wird wegen den intensiven Passagier- und Gepäckkontrollen empfohlen, möglichst frühzeitig am Flughafen einzutreffen und ausreichend Zeit für die Sicherheits-Checks einzuplanen.
- Benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument?
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Direktflug und einem Nonstop-Flug?
Ein Direktflug ist ein Flug zwischen zwei Orten, bei dem möglicherweise eine planmäßige Zwischenlandung stattfinden kann, z.B. Frankfurt - Phoenix (USA) mit Zwischenlandung in Philadelphia. Bei Zwischenlandungen wird in der Regel nur aufgetankt, dann fliegt das Flugzeug weiter. Die Flugnummer ändert sich nicht.
Ein Nonstop-Flug ist ein Flug von einem Ort zum anderen ohne Zwischenlandung, z.B. München - New York.
- Welche Fluggesellschaften stehen auf der "Schwarzen Liste" der EU?
Die EU hat eine Liste mit Fluggesellschaften vorgelegt, die sie als unsicher einstuft und denen daher der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt ist. Keine dieser Fluggesellschaften wird von fly.de angeboten.
Eine Übersicht dieser Airlines finden Sie hier.
- Kann ich bei fly.de auch für eine andere Person buchen?
Selbstverständlich!
Geben Sie nach Auswahl des gewünschten Fluges im Schritt 3 "Persönliche Daten" einfach bei "Reiseteilnehmer" die Daten der reisenden Person an und tragen Sie bei "Reiseanmelder" Ihre eigenen Kontaktdaten ein.
- Kann ich bei fly.de auch für Gruppen Flüge buchen?
Selbstverständlich! Da online nur eine Buchung bis zu 9 Personen möglich ist, bitten wir Sie, sich für Gruppenbuchungen telefonisch an unser Service-Center zu wenden. Hier kann dann ganz individuell auf Ihre Wünsche eingegangen werden.
Sie erreichen uns Montag - Freitag von 09:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag von 09:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 01805/608600 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk) sowie per E-Mail unter info(at)fly.de.
- Warum erhebt fly.de ein Serviceentgelt?
Reisemittler, wie z.B. fly.de, erhalten von vielen Airlines keine Provision mehr auf die verkauften Flüge. Deshalb wird ein Serviceentgelt auf den Flugpreis aufgerechnet, um Ihnen auch weiterhin einen sehr guten Service bieten zu können.
- Was passiert, wenn sich die Flugzeiten nachträglich ändern?
Es kann manchmal vorkommen, dass Fluggesellschaften die Flugzeiten kurzfristig ändern. Sollte dies bei Ihrem Flug der Fall sein, werden wir Sie selbstverständlich sofort per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, damit Sie Ihren Flug pünktlich antreten können.
- Welche Gegenstände dürfen nicht in mein Handgepäck?
EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen: Flüssigkeitsbeschränkung
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU zu allen Zielen starten.
Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen künftig die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den bisher schon verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die neuen Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen eines EU-Flughafens oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Die neuen Bestimmungen gelten seit 6. November 2006 auf allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz bis auf weiteres.
Was ist neu?
Beim Packen
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, z.B. Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen (vgl. Bild). Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.
Am Flughafen
Zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen haben Fluggäste:
• Alle mitgeführten Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle zu übergeben;
Internet-Auftritt des BMI – Luftsicherheitsmaßnahmen ab 6. November 2006
• Mäntel und Jacken auszuziehen; diese Kleidungstücke werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen;
• Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck herauszunehmen; sie werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.
Was ändert sich nicht?
• Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck.
• Ebenso können weiterhin
o Babynahrung, -milch oder –saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
o Persönlich verschriebene Medikamente,
o andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) und
o Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte)
im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie während der Reise benötigt werden. Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise).
• Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen eines EU-Flughafens oder an Bord von Flugzeugen vonEU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich diese (zusätzlich zu dem wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel)während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen.
Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
- Wie kann ich meine Buchung ändern oder stornieren?
Wenden Sie sich einfach an unser Service-Center.
Sie erreichen uns Montag - Freitag von 09:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag von 09:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 01805/608600 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk), sowie per E-Mail unter info(at)fly.de.
- Wann und wie erhalte ich eine Bestätigung für meine Buchung?
Nach Ihrer Onlinebuchung erhalten Sie von uns an Ihre angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung mit allen nötigen Informationen.
- Wie kann ich bei fly.de einen Flug buchen?
Sie geben einfach in der Schnellsuche den gewünschten Ab- und Zielflughafen und das Datum Ihrer Reise ein und bestätigen mit dem Button „Flüge finden“.
Auf der folgenden Seite werden Ihnen die günstigsten Flüge zu dem gewünschten Termin dargestellt und Sie können die für Sie angenehmsten Flugzeiten wählen. Anschließend geben Sie nur noch Ihre persönlichen Daten und die gewünschte Art der Bezahlung an und können buchen.
- Wie funktioniert der Check-In mit einem E-Ticket?
Ein E-Ticket ist ein elektronisches Ticket, das ein Papierticket überflüssig gemacht hat. Ihre Buchungsdaten werden im Buchungssystem der Fluggesellschaft gespeichert und liegen bei Check-In am Schalter direkt vor. So können Sie schneller und bequemer reisen.
Beim Check-In am Flughafen zeigen Sie einfach am Schalter der Fluggesellschaft Ihren Reisepass bzw. Personalausweis oder den bei der Buchung ausgewählten Identifikationsnachweis (je nach Fluggesellschaft: Kreditkartennummer, Vielfliegernummer, bei Lufthansa auch EC-Karte) vor. Falls vorhanden können Sie auch einen Check-In-Automaten Ihrer Airline benutzen.
Einige Fluggesellschaften bieten auch die Möglichkeit an bequem von zu Hause über das Internet ein zu checken.
Nachfolgend haben wir für Sie die Links zu den Online-Check-In's der wichtigsten Fluggesellschaften hinterlegt:
- airBaltic
- airberlin
- Air Canada
- Air France
- Alitalia
- Austrian Airlines- British Airways
- brussels airlines- Continental Airlines
- Czech Airlines
- Delta Airlines- Emirates
- Iberia
- KLM
- LOT Polish Airlines
- Lufthansa- South African Airways
- Spanair
- SWISS
- Welche Reiseversicherungen kann ich bei einer Flugbuchung abschließen?
Sie haben die Wahl zwischen der klassischen Reiserücktritts-Versicherung und dem 5-Sterne-Premium-Schutz. Der 5-Sterne-Premium-Schutz beinhaltet Reiserücktritts-Versicherung, Urlaubsgarantie, Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung sowie Reisegepäck-Versicherung.
Detailinformationen zu Leistungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte direkt den AGB der HanseMerkur-Versicherung, die Sie im Verlauf der Buchungsstrecke aufrufen können.
- Kann ich eine Reiseversicherung auch nachträglich abschließen?
Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen.
Wenn Sie die Versicherung nachträglich abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center: wir beraten Sie gerne.
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- Wie kann ich meine Buchung bezahlen?
Bei fly.de können Sie derzeit per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zahlen. Mögliche Zahlungsarten können auch vom gebuchten Flug, etwa Billig-, Linien- oder Charterflug abhängen, sowie je nach Veranstalter oder Airline abweichen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Service Center gerne zur Verfügung.
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- Sind meine Kreditkartendaten bei fly.de sicher?
Ihre Daten sind bei fly.de sicher, denn Ihre persönlichen Daten sowie Kreditkartennummer werden nur per SSL (Secure Sockets Layer) -Verschlüsselung übermittelt. Ihre Kreditkartennummer ist dann garantiert unbefugten Dritten nicht zugänglich. Beachten Sie, dass mitunter ein Kreditkartenzuschlag anfällt.
- Neue Handgepäckbestimmungen der EU
Bei Flügen aus der Europäischen Union – egal mit welchem Ziel – sind seit dem 06.11.2011 die Handgepäcksvorschriften neu geregelt. Grundlegend handelt es sich um Neuregelungen im Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten und der Maximalgröße Ihres zulässigen Handgepäcks.
Die Neuregelungen im Überblick:
Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen in Zukunft nur noch in kleinen Mengen in separaten Behältern mitgeführt werden.
Zulässig sind Behälter bis 100 ml, die in einem blickdurchlässigen und verschließbaren Plastikbeutel (maximales Füllvolumen = 1 Liter) transportiert werden. Die Anzahl der im Beutel transportierten Gefäße ist beliebig groß, solange der Beutel vollständig verschlossen werden kann. Pro Passagier ist ausschließlich ein solcher Beutel gestattet. Er muss zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Achtung: Es sind nur wieder verschließbare Plastikbeutel zulässig (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig derartige Beutel zu besorgen und Ihre zu transportierenden Flüssigkeiten bereits zu Hause entsprechend zu verpacken.
Diese Vorschrift gilt nicht für Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden. Diese können auch außerhalb des Beutels mitgeführt werden. Die Passagiere müssen diese an einer Kontrollstelle ebenso separat vom übrigen Handgepäck vorzeigen und den Gebrauch plausibel begründen.
Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Am Tag des Fluges erworbene Duty Free Waren dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind. Dieses Verfahren macht es möglich, Duty Free Einkäufe mitzuführen, auch wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Zudem erleichtert es das Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU. Der Beutel muss bis zum Ende der letzten Teilstrecke versiegelt bleiben.
- Wieviel Gepäck darf ich auf einem Linienflug mitnehmen?
In der Regel darf pro Fluggast ein Stück Handgepäck mit in die Kabine genommen werden, welches bestimmten Größen- und Gewichtsgrenzen entsprechen muss. Üblich ist eine Maximalgröße von 55 x 40 x 20 cm, das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 bis 10 kg.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Handgepäckbestimmungen der EU.
Das erlaubte Freigepäck variiert je nach Fluggesellschaft und Strecke. In der Regel dürfen erwachsene Passagiere in der Economy Class 20 Kilogramm Gepäck aufgeben. In der Business Class liegt das Maximalgewicht bei 30 Kilogramm, in der First Class bei 40 Kilogramm.
Auf bestimmten Strecken (z.B. Deutschland–USA) gilt teilweise das Stückkonzept (Piece Concept), d.h., dass pro erwachsenem Fluggast ein höheres Maximalgewicht erlaubt ist, z. B. zwei Gepäckstücke à 23 kg bzw. 32 kg.
Falls Sie mit größerem Gepäck reisen möchten (z.B. Sportgeräte), wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die jeweilige Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften dazu übergegangen sind, für das zweite oder teilweise bereits für das erste aufgegebene Gepäckstück eine zusätzliche Gepäckgebühr zu erheben. Gleiches gilt zum Teil auch für zweite eingecheckte Gepäckstücke, wie zum Beispiel bei internationalen Flügen in der Economy Class von Delta Airlines. Diese Gepäckgebühr muss dann vor Ort am Flughafen entrichtet werden.Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Abflug über die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline zu informieren.
Unter nachfolgendem Link haben wir die Links zu den Gepäckinformationen der bekanntesten Airlines für Sie zusammengestellt. Sollte die von Ihnen gebuchte Fluggesellschaft nicht aufgeführt sein, informieren Sie sich bitte über die Internetseite der jeweiligen Airline.
Gepäckinformationen der bekanntesten Fluggesellschaften
(Bitte beachten Sie, dass die Gepäckinformationen bei internationalen Fluggesellschaften teilweise nur in englischer Sprache vorliegen.)
- Ich möchte Sondergepäck (z.B. Sportausrüstung) mitnehmen- was ist zu tun?
Sportgepäck (Golfgepäck, Fahrrad, Surfausrüstung, Ski, Tauchgepäck etc.) muss in der Regel angemeldet werden und ist gebührenpflichtig.
Wenden Sie sich an unser Service-Center, hier wird Ihnen gerne weitergeholfen.Sie erreichen uns Montag - Freitag von 09:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag von 09:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 01805/608600 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk) sowie per E-Mail unter info(at)fly.de.
- Mein Gepäck wurde beschädigt. Welche Rechte stehen mir zu und wer haftet?
Bei der Beschädigug eines Gepäckstücks haftet das Flugunternehmen. Bitte wenden Sie sich daher umgehend an Ihre Airline.
Für internationale und innerdeutsche Reisen ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.131 Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem begrenzt. Derzeit beläuft sich das SZR auf einen Betrag von maximal 1.213€ (Schwankungen sind möglich).
Sie sollten sich möglichst zeitnah mit Ihrer Airline in Verbindung setzen, da sehr strenge Fristen zur Bearbeitung der Fälle herangezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass fly.de leider keine Haftung übernehmen kann. Alle Details zur Haftung finden sie in den Gepäckbestimmungen unserer Airlines.
- Ich habe mein Gepäck nicht erhalten. An wen muss ich mich wenden?
Für die Zustellung Ihrer Gepäckstücke sind die Airlines verantwortlich und haftbar zu machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass fly.de keine Haftung für ihr Gepäck übernehmen kann. Bitte wenden Sie sich daher an die entsprechende Airline und folgen Sie den Hinweisen auf der Webseite.
Sie sollten sich möglichst zeitnah mit Ihrer Airline in Verbindung setzen, da sehr strenge Fristen zur Bearbeitung der Fälle herangezogen werden.Hier finden Sie alle Hinweise zu den Gepäckbestimmungen unserer Airlines.
- Was ist Rail&Fly?
fly.de ermöglicht Ihnen ab sofort, Flüge mit Bahnanreise online zu buchen. Eine Anreise mit den Zügen der Deutschen Bahn zum Flughafen ist oft deutlich preiswerter als andere Flugzubringer. Wählen Sie auf unserer Webseite bei der Flugsuche das optionale Feld Rail&Fly aus, um unsere Angebote mit Bahnzubringer zu erhalten. Rail&Fly Angebote erkennen Sie daran, dass im Ergebnisfenster das Logo der Deutschen Bahn eingeblendet ist. Der Preis für Rail&Fly ist im Gesamtpreis bereits enthalten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie nach Ihrer Buchung kein weiteres Rail&Fly Ticket dazubuchen können.
Für Economy Class Flüge können Sie Bahntickets für die 2. Klasse, bei Business- und First Class Flügen Bahntickets der 1.Klasse zubuchen. Zusätzlich gelten folgende Rail & Fly Bestimmungen der Deutschen Bahn.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bahn.de/railandfly.
- Was ist im Rail&Fly Angebot enthalten?
Rail&Fly beinhaltet die Bahnreise:
- von/zu jedem der über 5.600 DB Bahnhöfe.
- von/zu jedem deutschen Flughafen sowie dem Flughafen in Basel, für das
gesamte DB-Streckennetz (ca. 34.000 Schienenkilometer).
- in allen Zügen der Deutschen Bahn (inkl. ICE)
- ausgenommen Thalys, DB Autozug, Sonderzüge und begrenzt für einige DB
Nachtzüge.Zu zusätzlichen Aufpreisen kommt es nur bei Nutzung der reservierungspflichtigen ICE Sprinter Züge. Hier wird für die 2. Klasse ein Entgelt von 11,- EUR und für die 1. Klasse ein Entgelt von 16,- EUR erhoben.
Rail&Fly gilt am Abflugtag in Deutschland und am Tag davor (sofern entsprechend eingebucht), am Tag der Ankunft in Deutschland und am Tag danach.Rail&Fly Tickets gelten nicht für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden, d.h. innerhalb des Nahverkehrs vor Ort. (Wenn Sie beispielweise in Essen wohnen und das Rail & Fly - Ticket zum Flughafen Düsseldorf nutzen möchten, können Sie den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen. Anstelle dessen dürfen Sie mit ICE und IC anreisen.)
- Wie bekomme ich mein Rail&Fly-Ticket?
Nach Buchung erhalten Sie von fly.de eine Buchungs-Email, die pro Reisenden auch die passenden Bahnticket-Pick-Up-Nummern (jeweils eine für Hin- und Rückfahrt) beinhaltet, zur Bestätigung. Mit dieser Nummer können Sie sich Ihre Fahrkarte an jedem Fernverkehrsautomaten der deutschen Bahn selbst abholen. Dies kann frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Reiseantritt erfolgen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das mehrmalige Ausdrucken der Fahrkarten nicht möglich ist!
Wichtig: Der Streckenangabe – kommt direkt nach Eingabe der Pick-Up-Nummer – auf der Kontrollanzeige müssen Sie keine Beachtung schenken.
- Wann ist mein Rail&Fly-Ticket gültig?
Ihr Fahrschein ist nur in Kombination mit Ihrer ausgedruckten E-Ticket-Bestätigung gültig. Diese erhalten Sie von fly.de als E-Mail. Es ist Ihnen erlaubt Ihre Zugverbindung im oben erwähnten Zeitraum frei zu wählen. Platzreservierungen sind nicht inklusive, diese sollten Sie gegen ein kleines Entgelt direkt bei der Deutschen Bahn beantragen.

